IT-Strafrecht (Universität Mainz)

Johannes Gutenberg-Universität Mainz, CC BY-SA 4.0, Nixnubix/Wikipedia

Vorlesungsreihe / Kontext

Das Mainzer Medieninstitut bietet einen Masterstudiengang Medienrecht an. Es hat damit auf die zunehmende Nachfrage nach juristischer Kompetenz und Expertise reagiert. Der Studiengang wird in Kooperation mit dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz angeboten.

Der Masterstudiengang richtet sich sowohl an Interessierte mit einer allgemeinen juristischen Ausbildung als auch an Personen mit einem Abschluss in anderen Fachrichtungen, die aus beruflcihen Gründen Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medien- und IT-Rechts erwerben oder vertiefen möchten.

Im Rahmen des Masterstudiengangs besteht zugleich die Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse für zwei Fachanwaltstitel zu erlangen, nämlich für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (§ 14j FAO) sowie für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht (§ 14k FAO). Der Kurs Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien ist Teil des Wahlmoduls „Informationstechnologierecht“

Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

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Veranstaltung

Jedes Sommersemester führt die Veranstaltung Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien in die rechtlichen Aspekte des Informationsstrafrechts ein.

Die Vorlesung verfolgt die folgenden Ziele:

  • Überblick über die Bedeutung und grundlegende Herausforderungen des Informationsrechts
  • Überblick über aktuelle Phänomene der Computerkriminalität und den status quo der rechtlichen Bewältigung
  • Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe einschlägiger Strafvorschriften, insbesondere im Bereich der CIA-Delikte, der computerbezogenen Straftaten, des Pornographiestrafrechts, der extremistischen Inhalte im Internet, der datenschutz- und persönlichkeitsschutzrelevanten Delikte sowie des Internetstrafprozessrechts
  • Überblick zu internationalen Dimensionen des Computerstrafrechts

Die Vorlesung wird als zweitägiger Intensivkurs vor Ort angeboten (jeweils ca. von 9 bis 19 Uhr). Der Kurs ist interaktiv angelegt. Neben der klassischen Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Praxisbeispielen werden Fallbeispiele gemeinsam erarbeitet. Anhand von vielen Beispielen werden auch die technischen Grundlagen vermittelt, die zum Verständnis der rechtlichen Normen wichtig sind.

Nach der Präsenzveranstaltung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, das erlernte Wissen auf der Online-Plattform weiter zu vertiefen. Hierzu stehen eine Vielzahl von Materialen und Fällen zur Verfügung.

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Inhalte

Die Vorlesung gliedert sich in sechs Module. Im Einzelnen werden damit die folgenden Inhalte bearbeitet:

Modul 01:
Einführung in das IT-Strafrecht

Das Modul führt zunächst ein in das Informationsstrafrecht. Es klärt begriffliche, phänomenologische und rechtliche Aspekte des IT-Strafrechts. Beleuchtet werden unter anderem die aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Computerkriminalität, die Linien der deutschen und internationalen Gesetzgebung sowie aktuelle Tendenzen.

Modul 02:
Delikte gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Das zweite Modul gibt einen Überblick über die technischen, tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Delikte, die sich gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und-systemen richten. Hierzu gehört zum Beispiel der illegale Zugriff auf Daten („Hacking“), das Abfangen von Daten, Schwierigkeiten bei der Erfassung von Vorbereitungshandlungen, Datenveränderungen oder Computersabotage. In Form von Exkursen werden aktuelle Gefahrenbereiche und die mit ihnen verbundenen Herausforderungen beleuchtet, z.B. Angriffe auf kritische Infrastruktur sowie Aspekte des Cyberwarfare.

Modul 03:
Computerbezogene Straftaten

Das Modul „computerbezogene Straftaten“ beleuchtet zum einen die Aspekte des Computerbetrugs in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Zum anderen werden verschiedene Probleme bearbeitet, die sich in Bezug auf Fälschungen im IT-Bereich ergeben. Schließlich wird auf das Phänomen „Phishing“ unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten eingegangen. In Zusammenschau mit dem Modul 02 werden abschließend die aktuellen Entwicklungen im Bereich der organisierten Cyberkriminalität und der so genannten „underground economy“ betrachtet.

Modul 04:
Illegale Inhalte – Pornographiestrafrecht

Die Module 04 und 05 befassen sich näher mit den Aspekten der so genannten „illegalen Inhalte“. Im Bereich des Pornographiestrafrechts werden verschiedene Probleme der harten und weichen Pornographie unter den Gesichtspunkten des Straf- und Jugendschutzrechts umfassend erörtert.

Modul 05:
Überblick zum Datenschutzstrafrecht und zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Der Schutz personenbezogener Daten im Internet spielt eine zunehmend wichtige Rolle. In diesem Modul werden daher die besonderen Aspekte des Datenschutzstrafrechts im Internet dargestellt, wobei auch die tatsächlichen Fragen, etwa der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, nicht zu kurz kommen. Exkursartig wird auch auf die praktischen Aspekte eingegangen, die beim Schutz bzw. Missbrauch eigener Daten im Internet eine Rolle spielen können sowie auf Bedrohungen durch verschiedene Formen von Kommunikationsnetzwerken.

Abschließend gibt das Modul einen Über- und Ausblick zu Fragen der Anonymität im Internet.

Modul 06:
Internetstrafprozessrecht

Die Vorlesung endet mit einem Überblick zu verschiedenen strafprozessualen Aspekten des Internetrechts. So wird etwa – spiegelbildlich zu den datenschutzrechtlichen Fragestellungen – auf die Regelungen für den Zugriff auf die Inhalte von Internetkommunikation eingegangen.

Dabei werden auch aktuelle praktische Fragestellungen beleuchtet, etwa der Umgang mit verschlüsselten Daten aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und diesbezügliche internationale Ansätze einschließlich heimlicher Maßnahmen.

Abschließend geht das Modul auf Fragen der Internetfahndung (auch in sozialen Medien) und Besonderheiten bei IT-zentrierten Durchsuchungen und Beschlagnahmen ein.

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Zielgruppe / Anforderungen / Vorkenntnisse

Die Vorlesung richtet sich an Personen, welche die Voraussetzungen für das LL.M.-Studium erfüllen, d.h. die ein Erstes Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit und mindestens ein halbes Jahr Berufserfahren auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich nachweisen können.

Ein Verständnis der technischen Hintergründe ist im Informationsrecht durchgehend sehr hilfreich, auch um die juristischen Fragestellungen richtig einordnen zu können. Besondere Vorkenntnisse sind aber nicht erforderlich. Im Rahmen der Vorlesung werden alle technischen Aspekte erläutert.

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Vor- und Nachbereitung

Die Vorlesung versteht sich als Einführungs- und Überblickveranstaltung. Naturgemäß kann sie zwar einen breiten Überblick über das Themenfeld geben, es ist jedoch nicht möglich (odre auch nur beabsichtigt), sämtliche Vorschriften im Detail zu vertiefen und in allen Einzelheiten zu behandeln. Dies muss gesonderten Vertiefungsveranstaltungen vorbehalten bleiben.

Wie bei jeder Vorlesung ist daher eine gute Vor- und Nachbereitung unerlässlich, um die Materie wirklich durchdringen zu können. Hierfür stehen eine Vielzahl an Hilfsmitteln zur Verfügung, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vorlesung im Vorfeld zugänglich gemacht werden.

Im Programmheft finden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Übersicht der Kursinhalte. Zu jedem Modul werden die relevanten Vorschriften und Gesetze sowie wichtige Deliktsformen und Begriffe aufgeführt.

In der Vorlesung wird sehr intensiv von Folien Gebrauch gemacht, um Zusammenhänge zu visualisieren, technische Aspekte zu erläutern oder auch juristische Fragestellungen grafisch zu verdeutlichen. Sämtliche Folien stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowohl online auf der vorliegenden Lernplattform als auch zusammengefasst als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorlesung haben in der Vergangenheit den Wunsch geäußert, sich zur Vorbereitung auf die Veranstaltung etwas „einlesen“ zu können oder ggf. auch nach der Vorlesung wichtige juristische Inhalte noch einmal im Zusammenhang wiederholen zu können. Aus diesem Grund wird ein Einführungsskript zur Verfügung gestellt. Das Skript soll ausdrücklich weder ein Lehrbuch sein noch kann es den Besuch der Veranstaltung ersetzen. Insbesondere beschränkt sich das Skript auf eine Einführung in die relevanten Rechtsvorschriften des Kernstrafrechts. Auf die Hintergründe der Vorschriften und die technischen Zusammenhänge (die in der Vorlesung ausgiebig erörtert werden) geht es nicht ein. Das Skript ist zudem nur ein Angebot. Die Veranstaltung kann daher unproblematisch auch dann besucht werden, wenn das Skript im Vorfeld noch nicht durchgearbeitet wurde.

Neben den juristischen Ausführungen enthält das Skript ergänzende Hinweise auf wichtige Veröffentlichungen und einschlägige Rechtsprechung zu allen Modulen sowie ein Glossar mit allen wichtigen Begriffen des Computerstrafrechts.

Zum Teil werden die relevanten Inhalte während des Kurses auch anhand von Fällen vertieft und erläutert. Soweit dies – zum Beispiel zugunsten anderer Inhalte – nicht möglich ist, steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses auf der vorliegenden Lernplattform Zugriff auf eine Vielzahl von Fällen und Lösungen zur Verfügung.

Da gerade Studierende ihre Klausuren in der Regel aber „offline“ bearbeiten müssen, können Sie ein Fallheft herunterladen, das die Sachverhalte zu allen (auch Vertiefungs-)fällen zusammenfasst. Die Lösungen zu allen Fällen werden jeweils nach der Veranstaltung auf der Lernplattform freigeschaltet und können dann mit den eigenen Lösungen verglichen werden.

Da das Informationsrechts eine Querschnittsmaterie ist, sind die zugehörigen Gesetzes- und sonstigen Normtexte weit verzweigt. Auf der Lernplattform stehen Links auf die einschlägigen Online-Fassungen zur Verfügung. Gerade für eine eigene Kommentierung ist dies aber nicht komfortabel. In einem Gesetzesheft sind daher die Ausschnitte aus allen nationalen und internationalen Normen sowie sonstigen wichtigen Texten zusammengetragen, die für die Vorlesung von Bedeutung sein können.

Vor Beginn der Vorlesung erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließlich Zugang zu den geschützten Inhalten auf dieser Lernplattform. Neben den oben aufgezählten Downloadmöglichkeiten der begleitenden Materialien stehen online für jedes Modul die Lerninhalte zur Verfügung (also die genutzten Folien), die oben erwähnten (auch Vertiefungs-) Fälle mit Lösungen, Hinweise auf einschlägige Literatur und wichtige Rechtsprechung sowie Links zu Gesetzestexten und weiteren Online-Angeboten.

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Prüfung

Nach Abschluss des Kurses wird eine Klausur angeboten.

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Termin

Die Veranstaltung findet jeweils im Sommersemester statt.

24. bis 25. Mai 2024

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Anmeldung

Die Anmeldung für die Veranstaltung erfolgt über das Mainzer Medieninstitut. Nähere Informationen zur Zulassung finden Sie auf den dortigen Webseiten.

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