Cyberstrafrecht (Universität München)

Ludwig-Maximilians-Universität München

Vorlesungsreihe / Kontext

An der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gibt es bereits seit vielen Jahren ein intensives Ausbildungsprogramm im Bereich der Rechtsinformatik und des Informationsrechts. Nach dem erfolgreichen Besuch der Grundlagen-, Rechts- und Vertiefungsveranstaltungen sowie eines Seminars können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – die dann ca. 180 zusätzliche Stunden an Lehrveranstaltungen, Kursen und Seminaren absolviert haben – ein Rechtsinformatikzertifikat erhalten, um diese Leistung zu dokumentieren.

Gegenwärtig besteht das Ausbildungsprogramm aus sechs Zertifikatskursen sowie einem Seminarbaustein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ergänzend Praxisfähigkeiten mit verschiedenen Praxismodulen (u.a. zum Umgang mit Office-Programmen, zur Spracherkennung oder zur Erstellung juristischer Podcasts) aufbauen.

Rechtsinformatik-Ausbildungsprogramm an der LMU
Rechtsinformatik-Ausbildungsprogramm an der LMU

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Veranstaltung

Jedes Sommersemester führt die Veranstaltung Cyberstrafrecht in die rechtlichen Aspekte des Informationsrechts und insbesondere des Informationsstrafrechts ein. Die Veranstaltung ergänzt sich mit den anderen Kursen des Rechtsinformatikausbildungsprogramms.

Die Vorlesung verfolgt die folgenden Ziele:

  • Überblick über die Bedeutung und grundlegende Herausforderungen des Informationsrechts
  • Überblick über aktuelle Phänomene der Computerkriminalität und den status quo der rechtlichen Bewältigung
  • Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe einschlägiger Strafvorschriften, insbesondere im Bereich der CIA-Delikte, der computerbezogenen Straftaten, des Pornographiestrafrechts, der extremistischen Inhalte im Internet, der datenschutz- und persönlichkeitsschutzrelevanten Delikte sowie des Internetstrafprozessrechts
  • Überblick zu internationalen Dimensionen des Computerstrafrechts

Die Vorlesung wird als dreitägiger Intensivkurs vor Ort angeboten (jeweils ca. von 9 bis 18 Uhr). Der Kurs ist interaktiv angelegt. Neben der klassischen Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Praxisbeispielen werden Fallbeispiele gemeinsam erarbeitet. Anhand von vielen Beispielen werden auch die technischen Grundlagen vermittelt, die zum Verständnis der rechtlichen Normen wichtig sind.

Nach der Präsenzveranstaltung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, das erlernte Wissen auf der Online-Plattform weiter zu vertiefen. Hierzu stehen eine Vielzahl von Materialen und Fällen zur Verfügung.

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Inhalte

Die Vorlesung gliedert sich grundsätzlich in neun Module. Aus zeitlichen Gründen entfallen zur Zeit aber die Module 6 (Urheberstrafrecht) und 8 (Verantwortlichkeit) zugunsten der anderen Inhalte. Im Einzelnen werden damit die folgenden Inhalte bearbeitet:

Modul 01:
Einführung in das Informationsrecht, das Informationsstrafrecht und die Rechtsinformatik

Das Modul führt zunächst ein in das Informationsrecht. Es klärt begriffliche, phänomenologische und rechtliche Aspekte des Informationsrechts und speziell des Informationsstrafrechts und der Rechtsinformatik. Beleuchtet werden unter anderem die aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Computerkriminalität, die Linien der deutschen und internationalen Gesetzgebung sowie aktuelle Tendenzen.

Modul 02:
Delikte gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Das zweite Modul gibt einen Überblick über die technischen, tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Delikte, die sich gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und-systemen richten. Hierzu gehört zum Beispiel der illegale Zugriff auf Daten („Hacking“), das Abfangen von Daten, Schwierigkeiten bei der Erfassung von Vorbereitungshandlungen, Datenveränderungen oder Computersabotage. In Form von Exkursen werden aktuelle Gefahrenbereiche und die mit ihnen verbundenen Herausforderungen beleuchtet, z.B. Angriffe auf kritische Infrastruktur sowie Aspekte des Cyberwarfare.

Modul 03:
Computerbezogene Straftaten

Das Modul „computerbezogene Straftaten“ beleuchtet zum einen die Aspekte des Computerbetrugs in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Zum anderen werden verschiedene Probleme bearbeitet, die sich in Bezug auf Fälschungen im IT-Bereich ergeben. Schließlich wird auf das Phänomen „Phishing“ unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten eingegangen. In Zusammenschau mit dem Modul 02 werden abschließend die aktuellen Entwicklungen im Bereich der organisierten Cyberkriminalität und der so genannten „underground economy“ betrachtet.

Modul 04:
Illegale Inhalte – Pornographiestrafrecht

Die Module 04 und 05 befassen sich näher mit den Aspekten der so genannten „illegalen Inhalte“. Im Bereich des Pornographiestrafrechts werden verschiedene Probleme der harten und weichen Pornographie unter den Gesichtspunkten des Straf- und Jugendschutzrechts umfassend erörtert.

Modul 05:
Illegale Inhalte – Extremismusstrafrecht

Neben dem Pornographiestrafrecht wird exemplarisch ebenfalls auf extremistische Inhalte im Internet eingegangen. Betrachtet werden unter anderem verschiedene Billigungs-, Äußerungs- und Organisationsdelikte.

Modul 06:
Urheberstrafrecht (Überblick)

Das Modul 06 gibt einen Überblick zum Urheberstrafrecht, insbesondere zu Fragen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet.

Dieses Modul wird gegenwärtig nicht angeboten.

Modul 07:
Überblick zum Datenschutzstrafrecht und zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Der Schutz personenbezogener Daten im Internet spielt eine zunehmend wichtige Rolle. In diesem Modul werden daher die besonderen Aspekte des Datenschutzstrafrechts im Internet dargestellt, wobei auch die tatsächlichen Fragen, etwa der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, nicht zu kurz kommen. Exkursartig wird auch auf die praktischen Aspekte eingegangen, die beim Schutz bzw. Missbrauch eigener Daten im Internet eine Rolle spielen können sowie auf Bedrohungen durch verschiedene Formen von Kommunikationsnetzwerken.

Abschließend gibt das Modul einen Über- und Ausblick zu Fragen der Anonymität im Internet.

Modul 08:
Verantwortlichkeit (Einführung)

Das Modul 08 führt in die Problematik der so genannten „Verantwortlichkeitsregelungen“ ein und gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen ersten Überblick.

Dieses Modul wird gegenwärtig nicht angeboten.

Modul 09:
Internetstrafprozessrecht

Die Vorlesung endet mit einem umfassenden Überblick zu verschiedenen strafprozessualen Aspekten des Internetrechts. So werden – spiegelbildlich zu den datenschutzrechtlichen Fragestellungen – die Regelungen für den Zugriff auf Bestands-, Nutzungs- bzw. Verkehrsdaten und auf die Inhalte von Internetkommunikation eingegangen.

Dabei werden auch aktuelle praktische Fragestellungen beleuchtet, etwa der Umgang mit verschlüsselten Daten aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und diesbezügliche internationale Ansätze einschließlich heimlicher Maßnahmen.

Abschließend geht das Modul auf Fragen der Internetfahndung (auch in sozialen Medien) und Besonderheiten bei IT-zentrierten Durchsuchungen und Beschlagnahmen ein.

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Zielgruppe / Anforderungen / Vorkenntnisse

Die Vorlesung richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaft mit (grundlegenden Vor-) Kenntnissen im Strafrecht, d.h. regelmäßig ab dem vierten Semester. Eine Belegung parallel zum Besuch der Einführungsveranstaltung Strafrecht ist möglich. Ebenfalls möglich ist eine Belegung für Studierende mit Recht als Nebenfach.

Die Vorlesung beinhaltet auch die Einführung in das Informationsrecht und setzt damit die Grundlagen für die anderen juristischen Veranstaltungen des RIZ-Ausbildungsprogramms. Dennoch ist eine besondere Reihenfolge bei der Belegung nicht zwingend erforderlich.

Ein Verständnis der technischen Hintergründe ist im Informationsrecht durchgehend sehr hilfreich, auch um die juristischen Fragestellungen richtig einordnen zu können. Besondere Vorkenntnisse sind aber nicht erforderlich. Im Rahmen der Vorlesung werden alle technischen Aspekte erläutert.

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Vor- und Nachbereitung

Die Vorlesung versteht sich als Einführungs- und Überblickveranstaltung. Naturgemäß kann sie zwar einen breiten Überblick über das Themenfeld geben, es ist jedoch nicht möglich (odre auch nur beabsichtigt), sämtliche Vorschriften im Detail zu vertiefen und in allen Einzelheiten zu behandeln. Dies muss gesonderten Vertiefungsveranstaltungen vorbehalten bleiben.

Wie bei jeder Vorlesung ist daher eine gute Vor- und Nachbereitung unerlässlich, um die Materie wirklich durchdringen zu können. Hierfür stehen eine Vielzahl an Hilfsmitteln zur Verfügung, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vorlesung im Vorfeld zugänglich gemacht werden.

Im Programmheft finden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Übersicht der Kursinhalte. Zu jedem Modul werden die relevanten Vorschriften und Gesetze sowie wichtige Deliktsformen und Begriffe aufgeführt.

In der Vorlesung wird sehr intensiv von Folien Gebrauch gemacht, um Zusammenhänge zu visualisieren, technische Aspekte zu erläutern oder auch juristische Fragestellungen grafisch zu verdeutlichen. Sämtliche Folien stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowohl online auf der vorliegenden Lernplattform als auch zusammengefasst als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorlesung haben in der Vergangenheit den Wunsch geäußert, sich zur Vorbereitung auf die Veranstaltung etwas „einlesen“ zu können oder ggf. auch nach der Vorlesung wichtige juristische Inhalte noch einmal im Zusammenhang wiederholen zu können. Aus diesem Grund wird ein Einführungsskript zur Verfügung gestellt. Das Skript soll ausdrücklich weder ein Lehrbuch sein noch kann es den Besuch der Veranstaltung ersetzen. Insbesondere beschränkt sich das Skript auf eine Einführung in die relevanten Rechtsvorschriften des Kernstrafrechts. Auf die Hintergründe der Vorschriften und die technischen Zusammenhänge (die in der Vorlesung ausgiebig erörtert werden) geht es nicht ein. Das Skript ist zudem nur ein Angebot. Die Veranstaltung kann daher unproblematisch auch dann besucht werden, wenn das Skript im Vorfeld noch nicht durchgearbeitet wurde.

Neben den juristischen Ausführungen enthält das Skript ergänzende Hinweise auf wichtige Veröffentlichungen und einschlägige Rechtsprechung zu allen Modulen sowie ein Glossar mit allen wichtigen Begriffen des Computerstrafrechts.

Zum Teil werden die relevanten Inhalte während des Kurses auch anhand von Fällen vertieft und erläutert. Soweit dies – zum Beispiel zugunsten anderer Inhalte – nicht möglich ist, steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses auf der vorliegenden Lernplattform Zugriff auf eine Vielzahl von Fällen und Lösungen zur Verfügung.

Da gerade Studierende ihre Klausuren in der Regel aber „offline“ bearbeiten müssen, können Sie ein Fallheft herunterladen, das die Sachverhalte zu allen (auch Vertiefungs-)fällen zusammenfasst. Die Lösungen zu allen Fällen werden jeweils nach der Veranstaltung auf der Lernplattform freigeschaltet und können dann mit den eigenen Lösungen verglichen werden.

Da das Informationsrechts eine Querschnittsmaterie ist, sind die zugehörigen Gesetzes- und sonstigen Normtexte weit verzweigt. Auf der Lernplattform stehen Links auf die einschlägigen Online-Fassungen zur Verfügung. Gerade für eine eigene Kommentierung ist dies aber nicht komfortabel. In einem Gesetzesheft sind daher die Ausschnitte aus allen nationalen und internationalen Normen sowie sonstigen wichtigen Texten zusammengetragen, die für die Vorlesung von Bedeutung sein können.

Vor Beginn der Vorlesung erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließlich Zugang zu den geschützten Inhalten auf dieser Lernplattform. Neben den oben aufgezählten Downloadmöglichkeiten der begleitenden Materialien stehen online für jedes Modul die Lerninhalte zur Verfügung (also die genutzten Folien), die oben erwähnten (auch Vertiefungs-) Fälle mit Lösungen, Hinweise auf einschlägige Literatur und wichtige Rechtsprechung sowie Links zu Gesetzestexten und weiteren Online-Angeboten.

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Prüfung

Nach Abschluss des Kurses wird eine Klausur angeboten. Das Bestehen der Klausur ist – in Verbindung mit den weiteren Voraussetzungen –zwingende Voraussetzung für den Erwerb des Rechtsinformatikzertifikats.

Zu den genauen Details (insbesondere zum Erwerb des Rechtsinformatikzertifikats) wenden Sie sich bitte an das Rechtsinformatikzentrum.

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Termin

Die Veranstaltung findet jeweils im Sommersemester statt. Damit eine Kollision des mehr- und ganztägigen Kurses mit anderen Vorlesungen soweit wie möglich vermieden werden kann, wird nach Möglichkeit am Ende des Semesters terminiert.

Aktueller Corona-Hinweis: Aus gegebenem Anlass wird die Veranstaltung nach derzeitiger Planung als Online-Veranstaltung (und in diesem Fall mit gekürzter Agenda) stattfinden. Sollte eine Präsenzveranstaltung kurzfristig möglich erscheinen, wird dies mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt.

(folgt demnächst)

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Anmeldung

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung über die Webseiten des Rechtsinformatikzentrums erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen begrenzt!

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